1. Status quo: Am 01. Januar 1992 ist das Betreuungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten und hat das alte Gesetz über Vormundschaft
und Pflegschaft abgelöst. Mit dem Gesetz sollte die Anzahl der Entmündigten und Entrechteten auf ein reales Maß gesenkt werden, das
Gegenteil wurde verursacht. Die Anzahl der "betreuten" (entmündigten) Menschen in Deutschland hat sich seitdem mehr als verdoppelt. Über
Mißstände wird häufig in den Medien berichtet. Das Übel für die deutsche Bevölkerung steckt in der Lobbyarbeit der Interessenverbände, der
Psychiater und Psychologen. Deutschland ist in Europa (pro Kopf der Bevölkerung) das Land mit den meisten "Bekloppten". Tatsachen spielen
keine Rolle.
Im Herbst 2006 klagte meine Frau häufig über Zungenbrennen. Dieser Umstand wurde dem Hausarzt Dr. Jens Holler und unserer Apothekerin
vorgetragen, beide konnten keine Ursache benennen. Im Jahreswechsel 2006 / 07 verlor meine Frau zusätzlich den Geschmackssinn, Essen
schmeckte ihr nicht mehr, sie verlor an Gewicht. Am Wochenende (20. und 21. Januar 2007) konnte meine Frau keine Nahrung mehr zu sich
nehmen. Ich stellte sie auf die Waage und erschrak, sie wog nur noch 47 kg. Am 22. Januar 2007 brachte ich sie in die Notaufnahme des
Asklepius Westkinikum Hamburg (Rissen).
Im Krankenhaus wurde perniziöse Anämie festgestellt. Meine Frau erhielt Bluttransfusionen und Lactose (Nährstoffe) in die Venen.
Beim Zungenbrennen handelte es sich um eine Hunter-Glossitis, die der perniziösen Anämie vorausgeht. Durch die bösartige
Bluterkrankung wurde das Gehirn meiner Frau nicht ausreichend mit Nährstoffen versorgt, das Niveau ihres Bewußtseins senke sich ab,
Denken, Fühlen und Erinnerungsvermögen wurden beeinträchtigt. Im Arztbericht (Entlassung) vom 02.02.07 heißt es:
Allgemeinzustand (AZ) insgesamt massiv gebessert, noch bestehendes HOPS (Hirnorganisches Psychosyndrom) mit
Besserungstendenz.
Im Krankenhaus hatte ich ein vertrauensvolles Gespräch mit der Stationsärztin Frau Dr. Schulz. Sie trug mir an, eine vorübergehende
Betreuung für meine Frau zu beantragen. Damals sagte ich, daß unsere Ehe 42 Jahre Bestand hat. Meine Frau und ich haben immer gemeinsam
entschieden, ich wollte keine entmündigte (betreute) Frau.
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus am 02.02.07 betreute (pflegte) ich meine Frau von morgens bis abends. Sie
war noch sehr schwach, konnte nur kurze Strecken gehen, ihr Kopf machte mir große Sorgen. Sie konnte nichts mehr allein und war zu einem
Pflegefall geworden. Ich überwachte sämtliche Einnahmen verordneter Medikamente (Insulin, L-Thyroxin, Cobalamin, ferro sanol
(Eisen, B12, Folsäure), übernahm die Verantwortung für das Messen ihres Blutzuckers und der Insulinverabreichung. Ich habe dafür gesorgt,
daß meine Frau zu allen Arztterminen vorsprach. Ich beantragte für sie Leistungen aus der Pflegeversicherung. Der Krankheitszustand
meiner Frau ist medizinisch genau dokumentiert.
Meine Frau erholte sich körperlich, sie nahm an Gewicht zu, konnte wieder normal laufen ohne zu ermüden, ihre Hirnleistung (Denken und
Fühlen) hatte sich nicht geändert. Ich forschte im Internet nach: "Bestimmte Formen der Demenz können sich zurückbilden."
Aufgeführt wurde Demenz wegen Mangelernährung (Vitamin B1, B6, B12 oder Folsäure), Hormonstörungen (Schild- und Bauchspeicheldrüse).
Das traf in mehreren Punkten auf meine Frau zu. Werden hier schnell die richtigen Maßnahmen ergriffen, kann man mit einer teilweisen
oder vollständigen Rückbildung der Symptome rechnen oder ihr Fortschreiten aufhalten. Meine Frau war bei Ihrem Arzt in guten
Händen - war.
Am 20.03.07 verließ meine Frau morgens das Haus. Sie hatte sich danach auf der Polizeistation Schenefeld eingefunden. Meine Frau wurde
von ihrer Freundin und dem Psychiater Ansgar Piel (Sozialpsychiatrischer Dienst Pinneberg) in unser Haus zurückgebracht. Ich ließ
sie sofort ihre Blutzuckerwerte ermitteln und Insulin spritzen, das hatte sie vorher verweigert.
Wie die "psychologisierte Gesellschaft" mit Menschen umgeht, die nicht richtig funktionieren, geht aus meiner Strafanzeige gegen den
Psychiater Ansgar Piel hervor. Sie beinhaltet den weiteren Sachverhalt. Die Strafanzeige gegen den Psychiater habe ich erstattet, weil
Piel bei meinem Vorsprechen auf seiner Dienststelle gegen 14.00 Uhr keinerlei Interesse an den Krankheiten meiner Frau zeigte, ihn
interessierten auch nicht die Medikamente, die ich ihm in der Medikamententasche meiner Frau übergeben wollte. So, wie der Psychiater
Ansgar Piel sich verhielt, verhält sich kein anständiger Arzt. Er verweigerte mir Auskunft über den Verbleib meiner Frau.
In welchem Land leben wir eigentlich, wenn dahergelaufene Psychiater ohne richterlichen Beschluß Menschen mit (eingeschränktem) Willen
aus ihrem Hause in die Psychiatrie verschleppen, sich die Legitimation nachträglich beim Gericht mit verbogenen Gutachten einholen.
Das sind Methoden, die an düsterste Zeiten erinnern. Der Psychiater hat in den Genesungsprozeß meiner Frau massiv eingegriffen,
anständigen Ärzten ins Handwerk gepfuscht.
Das Amtsgericht Pinneberg verweigerte uns die Aushändigung der Gutachten durch Ignorieren, die meine Frau 16 Tage lang zur Insassin
der Psychiatrie Elmshorn machten. Gefahr im Verzug hat es nie gegeben, und mir drohte ein Herr Hartmann, Psychiater,
mich mit Polizeigewalt einem Gutachter zuführen zu lassen, wenn ich nochmals die Psychiatrie (und damit meine Frau) aufsuche. Der Psychiater
nahm sich das Recht heraus, uns (Mann und Frau) zu trennen.
Am 05.04.07 wurde meine Frau aufgrund des Gerichtsbeschlusses vom 04.04.07 - bei dem mir Richter Selke Redeverbot erteilte, obwohl
er mich zur Anhörung geladen hatte - aus der Psychiatrie völlig unterzuckert entlassen. Meiner Frau wurde weiß vor Augen, sie
hätte daran versterben können. Für diese Schlamperei trägt der Chefarzt der Psychiatrie Elmshorn Prof. Dr. Hubert Kuhs die
Verantwortung. Meine Frau hat während des Aufenthalts in der Psychiatrie 2 1/2 kg an Gewicht verloren. (Schreiben vom 14.04.07 an das
Amtsgericht Pinneberg)
4. Zu guter Letzt: Dr. Johann Georg Schnitzer, Kämpfer für gesunde Ernährung, schreibt in seinem Buch "Das volle Leben"
auf Seite 58: "Von der Art und Zusammensetzung der Nahrungswirkstoffe hängen deshalb Zustand, Funktion, Leistungsfähigkeit, Denkfähigkeit
und Vitalität des Menschen mehr als von allen anderen Umwelteinflüssen direkt ab. Der Mensch "ist, was er isst". Die parenterale
Substitution des Cobalamins (Vitamin B12) durch den Hausarzt meiner Frau hat ihre Wirkung entfaltet, gastrointestinale Beschwerden
(Appetitlosigkeit, Durchfälle, Bauchschmerzen) sind verschwunden, die neurologischen Symptome haben sich gebessert. Durch gesunde
Ernährung hat meine Frau wieder ein Körpergewicht von 62 kg erreicht, ihr Gehirn wird wieder mit Nährstoffen versorgt.
Begründung: Meine Frau und ich wurden unmenschlich behandelt. Kein anständiger Mensch hat etwas gegen eine begründete
Einlieferung in ein Krankenhaus. Der Psychiater Ansgar Piel lieferte meine Frau gegen meinen Willen in eine Psychiatrie ein. Meine
Frau war zu diesem Zeitpunkt durch ihre Erkrankung nur beschränkt entscheidungsfähig (§ 105 (2) BGB). Diese Situation nutze der Psychiater
aus. Amtliche Stellen verschwiegen den Aufenthalt meiner Frau (§ 7 VStGB), zeigten keinerlei Interesse an ihrem Wohlergehen. Ich mußte
meine Frau suchen.
B. Grundgesetz Art. 2(2) - Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit; siehe Gesetzestext
Begründung: Meine Frau war a) nicht verurteilt, b) ein Gerichtsbeschluß lag nicht vor, c) hat keine strafbare Handlung
begangen, d) ist nicht minderjährig, e) hat keine ansteckende Krankheit, sie ist weder rauschgiftsüchtig, Alkoholiker oder
Landstreicher. Meine Frau ist f) deutsche Staatsbürgerin. Die Einweisung selbst ist nicht das Problem, Problem ist die Art und
Weise der Behandlung durch deutsche Behörden und Gerichte, sie ist der Grund dieser Beschwerde. Meine Frau wurde 16 Tage lang
schuldlos und gegen ihren Willen zur gequälten (psychische Keulung) Insassin.
C. Grundgesetz Art. 6(1) - Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung
Begründung: Artikel 6 Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes (GG): "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz
der staatlichen Ordnung." Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sieht der § 1897 Abs. 6 vor: "Wer Betreuungen im Rahmen seiner
Berufsausübung führt, soll nur dann zum Betreuer bestellt werden, wenn keine andere geeignete Person zur Verfügung steht, die zur
ehrenamtlichen Führung der Betreuung bereit ist." Ich wurde nicht gefragt, ich bin nur ihr Mann. Sämtliche
Beschlüsse (und Gutachten) wurden im Nachherein gefertigt, sie sind teilweise falsch oder lächerlich. Die "Gefahr im Verzuge" wurde
konstruiert, sie war real niemals vorhanden. Sämtliche Maßnahmen fanden hinter meinem Rücken statt, und meine Frau konnte sich nicht
wehren. Unser damaliger Rechtsanwalt Gerd Grosser rügte bei der Anhörung die Methoden des Richters Selke, und der
Fall der alten Dame Thea Schädlich aus Kummerfeld hinterläßt noch immer den "faden Beigeschmack" der Stigmatisierung, weil die
Pressefreiheit in Deutschland betroffen war. Frau Marita Lempfert, Berufsbetreuerin, läßt "ihre Seilschaft" grüßen, sie wurde
gebraucht, um meine Frau einzusperren und die Verantwortung dafür zu verschleiern und zu verteilen.
D. Grundgesetz Art. 14(1) - Eigentum, Art.17 - Petitionsrecht, sind berührt
20.03.2007, Di
21.03.2007, Mi
22.03.2007, Do
23.03.2007, Fr
24.03.07, Sa
25.03.07, So
26.03.07, Mo
27.03.07, Di
29.03.07, Do
02.04.07, Mo
04.04.07, Mi
1. Im Beschluß des Amtsgerichts Elmshorn (Richter Dr. Dornis) vom 21.03.07 heißt es: "Die Betroffene hat einen völlig
entgleisten Zuckerwert und eine unerklärlich hohe Vitamin B12 Konzentration im Blut. Es besteht der Verdacht, dass die Betroffene durch
ihren psychisch erkrankten Ehemann falsch mediziniert wird."
Keiner ließ mich zu Wort kommen, sonst würde dieser Blödsinn nicht in einem Beschluß eines deutschen Gerichts stehen.
Die Vitamin-B12-Konzentration war aufgrund der Depotspritzen entstanden, die meine Frau von der Stationsärztin (Frau Dr. Schulz) und dann
von ihrem Hausarzt (Dr. Jens Holler) verabreicht bekam, sie waren für meine Frau lebenswichtig, und der Rest, das mit dem "psychisch
erkrankten Ehemann", ist eine Beleidigung.
2. Im Beschluß des Amtsgerichts Pinneberg (Richter Selke) vom 28.03.07 heißt es: "Es besteht die Gefahr,
dass sie (Anm.: meine Frau) sich selbst erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt, indem sie der Selbstmedikation durch den
Ehegatten keinen eigenen Willen entgegensetzen kann. Zu ihrem Wohl ist es notwendig, stationär versorgt und vor den Behandlungsmaßnahmen
des Ehegatten geschützt zu werden." Auch das ist völliger Quatsch!
Meine Frau war und ist ständig in ärztlicher Behandlung. Ihre Krankengeschichte der letzten 17 Jahre kann aufgrund der
Hausarzt-Krankenunterlagen vollständig nachgewiesen werden. Den Rest entnehmen Sie bitte unserem Schreiben vom 06.07.07 an
das Amtsgericht Pinneberg. Da sind Fragen offen, auf die das Amtsgericht in Pinneberg (Richter Selke) keine Antwort geben will:
Schlechte Ausführung ist nicht so verderblich wie Unentschlossenheit! Es entspringt wohl einer verworrenen
Urteilskraft deutscher Richter, die manchmal sehr düster sein kann. Gert Postel, Hochstapler und psychiatrischer Gutachter:
"Psychiatrische Gutachten kann auch eine dressierte Ziege abgeben!"
Mit der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts wollen wir erreichen, dass wir und andere in Deutschland gerecht und menschlich
behandelt werden. Obwohl die Probleme der "Betreuungsgesetze" bekannt sind, wird von politischer Seite nichts unternommen.
Handlungen sind Früchte der Gedanken, waren sie weise, dann sind sie auch erfolgreich.
Ahrenshöft, den ??.??.????
Annelene Rupkalwis
I. DIE BESCHWERDEFÜHRER
Annelene und Bruno Rupkalwis, Ehepaar seit 1965
Eibergweg 3, D-25853 Ahrenshöft
Telefon: 04846 / 601 44 87
II. DARLEGUNG DES SACHVERHALTS
Der Text wir von mir (Ehemann) verfaßt und geschrieben, er wird von meiner Frau durch Unterschrift bestätigt. Das Problem ist komplex
und umfangreich, es läßt sich nicht mit wenigen Worten beschreiben.
2. Die Vorgeschichte: Meine Frau ist Opfer des medizinischen Fortschritts, ihr wurden Gallenblase, Uterus sowie die halbe Schilddrüse
operativ entfernt, sie wurde zur Diabetikerin gemacht, ihr Hormonhaushalt ist irreversibel gestört. Aus heutigen Sicht wären alle
Operationen nicht notwendig gewesen. Dazu Kurt G. Blüchel in seinem Buch "Heilen verboten, töten erlaubt" auf Seite 15:
"Die ökonomischen Folgen ärztlicher Fehlleistungen belaufen sich Expertenschätzungen zufolge auf ungefähr 250 Milliarden Euro pro Jahr;
darin enthalten ist die wirtschaftliche Bewertung von etwa einer halben Million Menschen, die jedes Jahr allein deshalb zu Schaden kommen,
weil profitgierige Mediziner persönlichen Wohlstand und berufliches Ansehen über das Wohl ihrer Patienten stellen." Sein
Buch ist Gutachten über die organisierte Kriminalität im Gesundheitswesen in Deutschland. Jeder Richter sollte es lesen.
3. Der Tatbestand: Ab 15.03.07 verließ meine Frau mehrmals das Haus. Ich suchte sie dann, sie kehrte meist von
selbst zurück. Am 15. und 19.03.2007 erkundigte ich mich auf der Polizeiwache Schenefeld, dort war sie einmal hingegangen. Auf meine
Fragen antwortete sie: "Ich war doch nur bei Nachbarn!" Meine Frau war keine Gefahr für sich oder andere Menschen, soweit
funktionierte ihr Kopf noch gut.
III. ANGABEN DER GELTEND GEMACHTEN VERLETZUNGEN DES GRUNDGESETZES
A. Grundgesetz Art. 1(1) - Schutz der Menschenwürde; siehe Gesetzestext
und DER EUROP. KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE
und BEGRÜNDUNG DER BESCHWERDE
Europ. Konvention Art. 3 - Verbot der Folter: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung
unterworfen werden."
Europ. Konvention Art. 5 - Recht auf Freiheit und Sicherheit: "Jedermann hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Die Freiheit
darf ..."
Europ. Konvention Art. 8 - Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens: "Jedermann hat Anspruch
auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs."
Europ. Konvention Art. 13 - Recht auf wirksame Beschwerde: "Sind die in der vorliegenden Konvertion
festgelegten Rechte und Freiheiten verletzt worden, so hat der Verletzte das Recht, eine wirksame Beschwerde bei einer nationalen Instanz
einzulegen, selbst wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben."
Wir haben den Glauben verloren, in einem Rechtsstaat zu leben!
E. Chronologischer Ablauf :
Ich halte mich den ganzen Tag in der Nähe des Telefons auf, warte auf einen Anruf. Nichts!
Am frühen Nachmittag frage ich den Leiter des sozialpsychiatrischen Dienstes Pinneberg Martin Keck nach dem Verbleib meiner Frau. Er
verweigert mir Auskunft. Ich hinterlasse eine Erklärung. Im Anschluß spreche ich im Amtsgericht Pinneberg mit Frau Karr. Sie holt
eine Akte, sagt mir aber nicht den Aufenthaltsort meiner Frau. Ich lasse die Erklärung notariell beglaubigen.
Ich beantrage beim Amtsgericht Pinneberg schriftlich vorübergehende Betreuung für meine Frau durch mich. Ich weiß nicht den Aufenthaltsort
meiner Frau. Keine Antwort!
Ich teile unserer Krankenversicherung (nachrichtlich Staatsanwaltschaft und Amtsgericht) die Umstände mit. Ich habe seit 106 Stunden kein
Lebenszeichen meiner Frau, verspüre mentale Verzweiflung. Keine Antwort von Gericht und Staatsanwaltschaft!
Ich suche meine Frau, finde sie in der geschl. Psychiatrie des Klinikum Elmshorn. Man läßt nicht zu, daß wir und umarmen. Jeder Kontakt
wurde verweigert. Dazu das Protokoll, das ich der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht vorgelegt habe. Keine Antwort!
Frau Marita Lempfert (Berufsbetreuerin) ruft um 14.50 Uhr an, schlägt vor, sich mit ihr im Krankenhaus (Psychiatrie) zu treffen.
Sie wußte von meinem Besuch dort, und dort wurde mir gedroht. Frau Lempfert weigerte sich, mir ihr Anliegen zu schreiben.
Ich teile dem Geschäftsführer der Regio Kliniken mit, wo meine Frau krankenversichert ist. Keiner gab mir Gelegenheit, ein Gespräch zu
führen, keiner wollte etwas über den Krankheitszustand meiner Frau wissen.
Eingang der Ladung vom 26.03.07 zur Anhörung am Mittwoch, 04. April 2007, 15:00 Uhr, Saal 2, vor dem Amtsgericht Pinneberg. Dem Schreiben
war eine Abschrift des Beschluss über die Bestellung eines vorläufigen Betreuers beigefügt. Das waren die ersten amtlichen Lebenszeichen
über meine Frau.
Ich schalte einen Anwalt (Gerd Grosser) ein, der Schriftwechsel mit dem Amtsgericht veranlaßte und uns bei der Anhörung unterstützte.
Er verlangte sofort 500 Euro, bekam sie "bar auf die Tatze". Den gesamten Prozeß hätte man uns ersparen können. Es ist zum Kotzen!
Ich finde im Internet "den Skandal". Die Berufsbetreuer (darunter Marita Lempfert) verkauften das Haus einer Frau Thea Schädlich, das
Gutachten stammt von Dr. Uwe Mayer-Burk. Sie banden der Frau einen Maulkorb um. Die Betreuung der alten Dame machte Schlagzeilen,
weil die Pressefreiheit betroffen war. Meine Frau war "unter Räuber" geraten.
Richter Selke erteilt mir vor Gericht Redeverbot, obwohl er mich zur Anhörung geladen hatte. Richter Selke wollte keine Tatsachen
wissen. Tatsache ist, er verdrehte die Tatsachen, stellte sie auf den Kopf:
IV. WEITERE ANGABEN sowie ANGABE DES BESCHWERDEGEGENSTANDES
An das Amtsgericht Pinneberg zu schreiben ist, als wenn in der Kreisstadt ein Besen umfällt. Das Amtsgericht Pinneberg hat jedes
unserer Anträge, Eingaben oder Beschwerden ignoriert. Es gibt für uns kein Recht auf wirksame Beschwerde, es ist unglaublich. Für diese
Beschwerde sind nur die ersten beiden Beschlüsse relevant, die weiteren 10 Beschlüsse sind nur bürokratischer "Rattenschwanz".
V. BEIGEFÜGTE UNTERLAGEN
Schriftsatz mit Stellungnahmen zu uns vorliegenden relevanten Dokumenten. Der Rest steht in der Gerichtsakte, es sind mehr als
200 Seiten.
V. ERKLÄRUNG UND UNTERSCHRIFTEN
Wir erklären nach bestem Wissen und Gewissen, dass die von uns in der vorliegenden Verfassungsbeschwerde gemachten Angaben richtig sind.
Bruno Rupkalwis
Bruno Rupkalwis
Internet: www.hirndefekte.de